Selbstablesung der Wasserzähler 2024

In Neukirchen soll der Jahresverbrauch für Trink- und Abwasser abgerechnet werden. Seit dem Jahr 2018 wird eine Online-Zählerstandserfassung eingesetzt. Die Verfahrensweise dazu wird sich aufgrund einer Programmumstellung zwar ändern jedoch erhalten alle Rechnungsempfänger/-innen (in der Regel die Eigentümer/‑innen bzw. Hausverwaltungen) Anfang Dezember 2024 in gewohnter Weise eine Selbstablesekarte mit Anleitung, um die Selbstablesung durchzuführen.

Die Meldepflichtigen haben anschließend folgende Möglichkeiten den Zählerstand an die Stadtwerke Neukirchen zu melden:

  1. Daten online übermitteln über https://onlinezaehler.ekom21.de/neukirchen
    Kassenzeichen und Zählernummer eintragen, Zählerstand und Ablesedatum erfassen und absenden.

  2. Onlineerfassung über QR-Code
    Auf der Ablesekarte abgebildeten QR-Code mit dem Smartphone oder Tablet einscannen und den Zählerstand und das Ablesedatum eintragen und absenden.

  3. Den Zählerstand auf der Ablesekarte eintragen und die Ablesekarte bei der Stadtverwaltung Neukirchen, Am Rathaus 10, in den städt. Briefkasten einwerfen oder per Post an die Stadtwerke schicken.

Bei Fragen steht das Team der Stadtwerke Neukirchen gerne zur Verfügung (Frau Happel/Frau Merz, Tel.: 06694/80829, Frau Klement, Tel.: 06694/80824, Herr Schmitt, Tel.: 06694/80823).

Mehrfacheingaben von Zählerständen (z. B. durch vorherige Falscheingabe) sind nach der Übermittlung nicht mehr möglich!

Die Zählerstände sind bis spätestens 06.01.2025 zu melden.

Sollte die angegebene Zählernummer nicht mehr übereinstimmen, setzen Sie sich vor der Meldung bitte mit uns in Verbindung.

Zu spät eingehende Zählerstände können nicht mehr berücksichtigt werden und der Verbrauch muss geschätzt werden. Dies würden wir im Interesse der Gebührenzahler/‑innen gerne vermeiden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Ihr Team
der Stadtwerke Neukirchen