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Stellenausschreibung Wassermeister (m/w/d)
Bei der Stadt Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) ist in dem Bereich Wasserversorgung des Eigenbetriebes „Stadtwerke Neukirchen“ zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer derzeitigen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden als
Wassermeister (m/w/d)
zu besetzen.
Der Aufgabenschwerpunkt umfasst insbesondere:
- Überwachung der ordnungsgemäßen Funktion der technischen Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung, Transport und Verteilung des Trinkwassers
- selbstständige und zuverlässige Organisation und Durchführung von Pflege-, Unterhaltungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Wasserversorgungsanlagen einschließlich der Hausanschlüsse
- Qualitätsüberwachung des Trinkwassers und Sicherstellung der Trinkwasserqualität entsprechend der Trinkwasser- und Eigenüberwachungsverordnung
- Störungsbeurteilung sowie Einleitung von Maßnahmen zu deren Behebung
- Vorbereitung und Koordinierung von Baumaßnahmen mit beteiligten Tiefbaufirmen
- Mitwirkung bei den nach Trinkwasserverordnung erforderlichen Kontrollen und Prüfungen
- allg. Arbeiten an den städtischen Wasserversorgungsanlagen
- Überwachung und Auswertung der vorhandenen Fernwirktechnik
- Einbau und Austausch von Wasserzählern
Wir erwarten:
- eine abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Wassermeister (m/w/d)
- alternativ als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d), mit der Möglichkeit, sich zum geprüften Wassermeister (m/w/d) weiterzubilden
- oder eine abgeschlossene Ausbildung im handwerklichen Bereich mit einschlägiger Berufserfahrung, idealerweise als Anlagenmechaniker in der Fachrichtung Rohrnetzbau, Rohrleitungsbau, Sanitärtechnik oder Wasserversorgungstechnik (m/w/d) mit der Möglichkeit, sich zum geprüften Wassermeister (m/w/d) weiterzubilden
- Erfahrungen im Bereich der Wasserversorgung sind wünschenswert
- Führerschein der Klasse B/BE
- Bereitschaft zu sämtlichen in der Wasserversorgung anfallenden Arbeiten,
- Verrichtung von Rufbereitschaft und bei Bedarf Dienst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen,
- im Hinblick insbesondere auf den durchzuführenden Notdienst, der schnelle und oft sehr kurzfristige Einsatzbereitschaft erfordert, sollte die Bereitschaft bestehen, den Wohnsitz in Neukirchen oder der unmittelbaren Umgebung zu nehmen,
- Die Teilnahme am aktiven Dienst bei einer freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neukirchen wird erwünscht; während der Arbeitszeit erfolgt eine Freistellung zu aktiven Feuerwehreinsätzen,
- Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere in Prozessleit- und Fernwirktechnik
- Wir erwarten von den Bewerberinnen und Bewerbern neben handwerklichem Geschick auch die Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit und Teamfähigkeit.
Wir bieten Ihnen:
- Ein vielseitiges, interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet,
- Die Mitarbeit in einem engagierten und motivierten Team eines modern aufgestellten Eigenbetriebes,
- Eine unbefristete Beschäftigung,
- Einstellung nach persönlicher Qualifikation und Berufserfahrung nach den Regelungen des geltenden Tarifvertrages bis Entgeltgruppe TVöD EG 9a. Weiterhin werden entsprechende Zulagen für Bereitschaftsdienste gezahlt.
- Jahressonderzahlung und Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- Möglichkeit einer zusätzlichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung)
- Weiterbildungsmöglichkeiten zur Qualifizierung und Spezialisierung
Die Stadt Neukirchen möchte die Gleichstellung der Frau im Berufsleben verwirklichen und begrüßt daher besonders Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse usw.) ist bis zum 17.10.2024 zu richten an den
Magistrat der Stadt Neukirchen
Personalamt • Am Rathaus 10 • 34626 Neukirchen
oder per E-Mail an stadtverwaltung@neukirchen.de
Die Bewerbungsunterlagen sind ohne Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen einzureichen. Weiterhin können die Bewerbungsunterlagen nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Umschlags zurückgesandt werden.