- Rathaus & Politik
- Bürgerservice
- Informationen
- Verwaltung
- Ansprechpartner:innen
- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
- Ortsgerichte & Schiedsamt
- Stellenausschreibungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Umwelt
Stadtwerke Neukirchen
Selbstablesung der Wasserzähler 2025
In Neukirchen soll der Jahresverbrauch für Trink- und Abwasser abgerechnet werden. Seit dem Jahr 2018 wird eine Online-Zählerstandserfassung eingesetzt. Alle Rechnungsempfänger/-innen (in der Regel die Eigentümer/‑innen bzw. Hausverwaltungen) erhalten Ende November/Anfang Dezember 2025 eine Ableseaufforderung mit Anleitung, um die Selbstablesung durchzuführen.
Die Meldepflichtigen haben anschließend folgende Möglichkeiten den Zählerstand an die Stadtwerke Neukirchen zu melden:
- Daten online übermitteln über https://onlinezaehler.ekom21.de/neukirchen
Kassenzeichen und Zählernummer eintragen, Zählerstand und Ablesedatum erfassen und absenden. - Onlineerfassung über QR-Code
Auf der Ablesekarte abgebildeten QR-Code mit dem Smartphone oder Tablet einscannen und den Zählerstand und das Ablesedatum eintragen und absenden. - Den Zählerstand auf der Ablesekarte eintragen und die Ablesekarte bei der Stadtverwaltung Neukirchen, Am Rathaus 10, in den städt. Briefkasten einwerfen oder per Post an die Stadtwerke schicken. In dem Fall ist darauf zu achten, dass die Karte ausreichend frankiert ist.
Bei Fragen steht das Team der Stadtwerke Neukirchen gerne zur Verfügung (Frau Happel/Frau Merz, Tel.: 06694/80829, Frau Klement, Tel.: 06694/80824, Herr Slabon, Tel.: 06694/80823).
Mehrfacheingaben von Zählerständen (z. B. durch vorherige Falscheingabe) sind nach der Übermittlung nicht mehr möglich!
Die Zählerstände sind bis spätestens 06.01.2026 zu melden.
Sollte die angegebene Zählernummer nicht übereinstimmen, setzen Sie sich vor der Meldung bitte mit uns in Verbindung.
Zu spät eingehende Zählerstände können nicht mehr berücksichtigt werden und der Verbrauch muss geschätzt werden. Dies würden wir im Interesse der Gebührenzahler/‑innen gerne vermeiden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Ihr Team
der Stadtwerke Neukirchen
Kontaktdaten
Suchergebnisse werden geladen
Keine Abteilungen gefunden.
