Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Neukirchen , den 04.05.2022
Auch im Jahr 2022 stehen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum wieder Mittel zur Verfügung - darauf weist Landrat Winfried Becker hin.
Weitere Informationen sind der Pressemeldung des Schwalm-Eder-Kreises zu entnehmen:
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