Waldbrandgefahr - Ausrufung der Alarmstufe A
Neukirchen, den 19.07.2022
Die Alarmstufe A gemäß dem Waldschutz-Erlasses vom 9. Dezember 2019 ist durch das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgerufen worden.
Aufgrund der in Kraft getretenen Alarmstufe A wird insbesondere auf folgende Regelungen hingewiesen:
- Sperrung von Grillplätzen und Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen oder in unmittelbarer Umgebung
- Das Rauchen im Wald ist untersagt.
- Das Verbrennen von forstlichem und pflanzlichem Grünschnitt etc. wird vorübergehend nicht mehr gestattet werden.
- Die örtlichen Feuerwehren sollten die Lage im Blick behalten. Die vorgehaltene Technik sowie die Einsatzunterlagen (Alarm- und Einsatzpläne, Waldbrandeinsatzkarten,…) sind einsatzbereit vorzuhalten. Bei Bedarf sind die Zufahrtswege zu Waldgebieten und die Wasserentnahmestellen hinsichtlich der Nutzbarkeit zu überprüfen sowie Kontakt mit den örtlichen Landwirten (zwecks Wasserversorgung) herzustellen.