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Waldbrandgefahr - Ausrufung der Alarmstufe A

Neukirchen, den 19.07.2022

Die Alarmstufe A gemäß dem Waldschutz-Erlasses vom 9. Dezember 2019 ist durch das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgerufen worden.

 

Aufgrund der in Kraft getretenen Alarmstufe A wird insbesondere auf folgende Regelungen hingewiesen:

 

  • Sperrung von Grillplätzen und Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen oder in unmittelbarer Umgebung

 

  • Das Rauchen im Wald ist untersagt.

 

  • Das Verbrennen von forstlichem und pflanzlichem Grünschnitt etc. wird vorübergehend nicht mehr gestattet werden.

 

  • Die örtlichen Feuerwehren sollten die Lage im Blick behalten. Die vorgehaltene Technik sowie die Einsatzunterlagen (Alarm- und Einsatzpläne, Waldbrandeinsatzkarten,…) sind einsatzbereit vorzuhalten. Bei Bedarf sind die Zufahrtswege zu Waldgebieten und die Wasserentnahmestellen hinsichtlich der Nutzbarkeit zu überprüfen sowie Kontakt mit den örtlichen Landwirten (zwecks Wasserversorgung) herzustellen.