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Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 1 „Auf der Weide“ im Stadtteil Wincherode

Neukirchen , den 06.01.2023

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 den Bebauungsplan Nr. 1 „Auf der Weide“ in der Fassung vom 10.11.2022 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung im Rathaus der Stadt Neukirchen (Knüll), Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen (Knüll), Bauverwaltungsamt, Zimmer 42 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung, einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind aus der beigefügten Abbildung ersichtlich.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.   eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.   eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Neukirchen (Knüll) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Neukirchen, 06.01.2023

 

Der Magistrat der Stadt Neukirchen (Knüll)

Marian Knauff,

Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplanes