Förderung des Musikunterrichts von Musikschüler:innen in privaten Musikschulen
Für Musikunterricht in privaten, gewerblich tätigen Musikschulen wird ein Zuschuss in Höhe von 20% zu folgenden Bedingungen gewährt:
- Der erste Wohnsitz des Musikschülers/der Musikschülerin liegt in der Stadt Neukirchen.
- Der Musikschüler/die Musikschülerin hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die besuchte Musikschule unterhält eine Betriebsstätte in der Stadt Neukirchen.
- Die Höhe der Förderung beträgt pro Person und Jahr maximal 200 €.
- Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis spätestens 30.06. des Folgejahres.
- Folgende Nachweise sind beizufügen:
- Kopie des Unterrichtsvertrages
- Bescheinigung der privaten Musikschule über die entrichteten Unterrichtsentgelte.
Die Antragstellung erfolgt durch die Musikschüler bzw. deren Erziehungsberechtigte schriftlich an den Magistrat der Stadt Neukirchen, Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen oder online unter https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.NK.01.03.00&mode=cc&cc_key=AntragZuschussMusikschulen.