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Versteigerung von Fundgegenständen

Neukirchen, den 05.06.2023

Die Stadt Neukirchen beabsichtigt die Durchführung einer Versteigerung von Fundsachen gemäß § 979 (1) BGB.

 

Zur Versteigerung gelangen Fundgegenstände, die vor dem 01.07.2022 beim Fundbüro als Fundsache angezeigt wurden.

 

Eigentumsansprüche des Verlierers bzw. Finders an den Fundgegenständen konnten gemäß § 980 BGB nach öffentlichem Aushang im Rathaus Neukirchen lt. §27c Hess.AGBGB vom 06.01.2023 bis spätestens 19.02.2023 beim Fundbüro der Stadt Neukirchen geltend gemacht werden.

 

Die nachstehenden Fundgegenstände, die während der o.g. Frist nicht abgeholt wurden, sind zur Versteigerung vorgesehen:

  • Fahrräder
  • City-Roller
  • 1 Motorroller
  • Schmuck
  • Uhren

 

Die Versteigerung der noch verbliebenen Fundgegenstände findet am

 

Donnerstag, 22.06.2023

auf dem Gelände des Städtischen Bauhofs, Christeroder Weg 16, 34626 Neukirchen

ab 16 Uhr statt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Marian Knauff
Bürgermeister