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Wasserentnahme ab 15. November wieder möglich

Neukirchen, den 13.11.2023

Schwalm-Eder-Kreis hebt per Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern auf  

 

Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Wochen, liegen die Pegelstände wieder auf einem Niveau, das die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen wieder möglich macht. Aus diesem Grund hebt der Schwalm-Eder-Kreis das Wasserentnahmeverbot per Allgemeinverfügung mit Wirkung zum 15. November auf. 

 

Die Allgemeinverfügung des Schwalm-Eder-Kreises ist auf www.schwalm-eder-kreis.deunter „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“/„Öffentliche Bekanntmachungen“ nachzulesen.