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Politischer Aufbau Gemeindeorgane

Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Organe. So ist es in der Hessischen Gemeindeordnung festgelegt. Man unterscheidet in den Städten die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat.


Magistrat

 

Der Magistrat besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung. Er besteht aus

  • dem Bürgermeister als Vorsitzendem
  • sowie 10 weiteren Stadträten

 

Der Bürgermeister wird für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt. Die Stadträte werden für 5 Jahre durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt.

 

Alle Mitglieder der einzelnen Organe außer dem Bürgermeister sind ehrenamtlich tätig.

 


Stadtverordnetenversammlung

 

Die Stadtverordnetenversammlung besteht aus den von den Bürgern für fünf Jahre gewählten 31 Stadtverordneten. Sie ist das oberste Organ der Stadt, trifft die wichtigsten Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, den Stadtverordnetenvorsteher.

 

Die Stadtverordnetenversammlung tritt so häufig zusammen, wie es die Geschäftslage erfordert, jedoch wenigstens alle zwei Monate. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

Ausschüsse als Hilfsorgane:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Bauausschuss
  • 8 Ortsbeiräte mit Ortsvorstehern/Ortsvorsteherinnen