Wasserhärtebereiche innerhalb der Stadt Neukirchen
Wasserhärtebereiche innerhalb des Stadtgebietes
In den jeweiligen Versorgungsgebieten geben wir den Härtebereich des an Sie gelieferten Trinkwassers [gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S.2538), das durch Artikel 319 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist] nachstehend bekannt:
Lt. Wasseruntersuchung vom 15.06.2015 wurden folgende Härtebereiche festgestellt:
Stadt Neukirchen und Stadtteil Rückershausen
weich (5,1° dH; entspricht altem Härtebereich 1)
Lt. Wasseruntersuchung vom 29.06.2016 wurden folgende Härtebereiche festgestellt:
Stadtteile Nausis, Wincherode
weich (6,06° dH; entspricht altem Härtebereich 1)
Lt. Wasseruntersuchung vom 14.06.2018 wurden folgende Härtebereiche festgestellt:
Stadtteil Christerode
weich (7,04° dH; entspricht altem Härtebereich 1)
Lt. Wasseruntersuchung vom 14.06.2018 wurde folgende Härtebereiche festgestellt:
Stadtteil Seigertshausen
weich (4,42° dH; entspricht altem Härtebereich 1)
Lt. Wasseruntersuchung vom 14.06.2018 wurde folgende Härtebereiche festgestellt:
Stadtteil Riebelsdorf
weich (5,88 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)
Lt. Wasseruntersuchung vom 12.03.2018 wurde folgende Gesamthärte festgestellt:
Stadtteil Hauptschwenda
weich (5,1 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)
Lt. Wasseruntersuchung vom 16.08.2017 wurde im Bereich der Wasserversorgung Asterode e. V. folgender Härtebereich festgestellt:
Stadtteil Asterode
weich (4,73 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)