Wasserhärtebereiche innerhalb der Stadt Neukirchen
Wasserhärtebereiche innerhalb des Stadtgebietes
In den jeweiligen Versorgungsgebieten geben wir den Härtebereich des an Sie gelieferten Trinkwassers [gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln –WRMG- vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S.2538), das durch Artikel 252 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist] nachstehend bekannt:
Lt. Wasseruntersuchung vom 29.06.2021 wurden folgende Härtebereiche festgestellt:
Stadt Neukirchen
weich (Gesamthärte 1,11 mmol/l; 6,21 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)
Lt. Wasseruntersuchung vom 04.09.2019 wurde im Bereich der Wasserversorgung Asterode e. V. folgender Härtebereich festgestellt:
Stadtteil Asterode
weich (0,83 mmol/l; 4,67 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)
Lt. Wasseruntersuchung vom 03.06.2021 wurden folgende Härtebereiche festgestellt:
Stadtteil Christerode
weich (Gesamthärte 0,53 mmol; 2,96 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)
Lt. Wasseruntersuchung vom Juni 2020 wurde folgende Gesamthärte festgestellt:
Stadtteil Hauptschwenda
mittel (7,6 °dH; entspricht altem Härtebereich 2)
Lt. Wasseruntersuchung vom 03.06.2021 wurden folgende Härtebereiche festgestellt:
Stadtteil Nausis, Wincherode
weich (1,16 mmol/l; 6,51° dH; entspricht altem Härtebereich 1)
Lt. Wasseruntersuchung vom 14.06.2018 wurde folgende Härtebereiche festgestellt:
Stadtteil Riebelsdorf
weich (5,88 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)
Lt. Wasseruntersuchung vom 15.06.2020 wurden folgende Härtebereiche festgestellt:
Stadtteil Rückershausen
weich (Gesamthärte 0,92 mmol; entspricht altem Härtebereich 1)
Lt. Wasseruntersuchung vom 03.06.2021 wurde folgende Härtebereiche festgestellt:
Stadtteil Seigertshausen
weich (Gesamthärte 0,87 mmol; 4,87 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)