Wasserhärtebereiche innerhalb der Stadt Neukirchen

Wasserhärtebereiche innerhalb des Stadtgebietes

 

In den jeweiligen Versorgungsgebieten geben wir den Härtebereich des an Sie gelieferten Trinkwassers [gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln –WRMG- vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S.2538), das durch Artikel 252 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist] nachstehend bekannt:

 

 

Wasserhärtebereich Neukirchen

                           weich  (Gesamthärte 1,11 mmol/l; 6,21 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)

 

 

Wasserhärtebereich Stadtteil Asterode              

                           weich  (0,83 mmol/l; 4,67 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)

 

 

WasserhärtebereichStadtteil Christerode

                           weich  (0,552 mmol/l; 3,09 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)

 

 

Wasserhärtebereich Stadtteil Hauptschwenda  

                            mittel  (7,6 °dH; entspricht altem Härtebereich 2)

 

 

Wasserhärtebereich Stadtteile Nausis, Wincherode

                           weich  (1,08 mmol/l; 6,06 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)

 

 

Wasserhärtebereich Stadtteil Riebelsdorf

                          weich  (0,873 mmol/l: 4,89 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)

 

 

WasserhärtebereichStadtteil Rückershausen

                           weich  (Gesamthärte 0,92 mmol; 5,13 °dH entspricht altem Härtebereich 1)

 

 

Wasserhärtebereich Stadtteil Seigertshausen

                           weich  (Gesamthärte 0,906 mmol; 5,07 °dH; entspricht altem Härtebereich 1)