Ortsgericht Neukirchen IV
Ortsgerichtsvorsteher Heinz Schwalm
Am Opferstrauch 35
34626 Neukirchen ST Seigertshausen
Öffnungszeiten:
nach telefonischer Vereinbarung
Zuständig für den Stadtteil Seigertshausen
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung bzw. FFP2-Maske ist erforderlich.
Neues Fahrzeug für den Bauhof der Stadtwerke
Ortsgerichtsvorsteher Heinz Schwalm
Am Opferstrauch 35
34626 Neukirchen ST Seigertshausen
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nach telefonischer Vereinbarung
Zuständig für den Stadtteil Seigertshausen