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Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.neukirchen.de veröffentlichte Website der Stadt Neukirchen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer selbst durchgeführten Bewertung im Zeitraum 01.08.2023 – 01.09.2023 vorgenommenen Bewertung durch das vereinfachte Verfahren.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website neukirchen.de mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Beschreibung
- PDF-Dokumente
- PDF-Dokumente
- Maßnahmen
Überarbeitung der PDF Dokumente - Zeitplan
2024-2025
Barrierefreie Alternative
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit uns telefonisch, oder schriftlich zu kontaktieren, um die benötigten Informationen zu erhalten.
Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind in 2023 geplant:
Einführung einer neuen Website zur Umsetzung der Barrierefreiheit.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.09.2023 erstellt und zuletzt am 01.09.2023 überprüft und aktualisiert. Die Erklärung wurde gemäß Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.
01.09.2023 Aktualisierungen durch technisches Team, Dokumentation ausstehend
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Neukirchen:
Jörn Szypkowski
06694 / 808-50
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de