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- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
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- Wirtschaft & Umwelt
Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.neukirchen.de veröffentlichte Website der Stadt Neukirchen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstprüfung vom 01.09.2023. Bewertung durch das vereinfachte Verfahren.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website gilserberg.de mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Alternativtexte
Beschreibung
Alternativtexte enthalten keine Informationen zu Verlinkungen, die hinter dem Bild liegen.
Manche Alternativtexte sind auf Englisch.
Einige der verwendeten Fotos und Logos haben keinen Alternativtext.
Maßnahme
Die Alternativtexte werden überarbeitet bzw. ergänzt. - Nicht barrierefreie Dokumente
Beschreibung
Die Dokumente auf der Webseite sind nicht barrierefrei. Insbesondere PDF-Dokumente sind teilweise nicht zugänglich für Screenreader.
Maßnahme
Die auf der Webseite bereitgestellten Dokumente werden überarbeitet und zugänglich gemacht.
Barrierefreie Alternative
PDF-Dokumente können mit OCR-fähigen Programmen ausgelesen werden.
Sie können sich an die Verwaltung der Gemeinde Gilserberg wenden, diese gibt Ihnen Auskunft über die Inhalte der Dokumente oder veranlassen eine kurzfristige barrierefreie Umsetzung.
umgesetzte Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit wurden bisher umgesetzt:
Einführung einer neuen Website zur Umsetzung der Barrierefreiheit.
Einführen einer Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellen von Alternativtexten zur Bildinhalten
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 11.11.2025 .
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.
11.11.2025 Aktualisierungen durch technisches Team
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern?
Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:
Jörn Szypkowski
06694 / 808-50
Sie können uns eine Barriere auch über das Formular Barrieren melden mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de