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Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern und in der Umgebung von Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Entwürfe des
- Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise
- Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsraum Kassel
sind ab dem 24. Juni 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (https://rp-kassel.hessen.de/ ) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite , alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Kassel unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 07. August 2024 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 33.1 –Immissions- und Strahlenschutz-
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de
Kassel, den 24. Juni 2024
Regierungspräsidium Kassel
33.1- 53 e 553 – Umgebungslärm -