Zuschuss für Musikschulunterricht

  • Leistungsbeschreibung

    Zuschuss für Musikschulunterricht

    Für Musikunterricht in privaten, gewerblich tätigen Musikschulen wird ein Zuschuss in Höhe von 20% zu folgenden Bedingungen gewährt:

    • Der erste Wohnsitz des Musikschülers/der Musikschülerin liegt in der Stadt Neukirchen.
    • Der Musikschüler/die Musikschülerin hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
    • Die besuchte Musikschule unterhält eine Betriebsstätte in der Stadt Neukirchen.
    • Die Höhe der Förderung beträgt pro Person und Jahr maximal 200 €.
    • Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis spätestens 30.06. des Folgejahres.
  • Anträge / Formulare


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