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- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
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- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
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- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
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Finanzielle Förderung Jugendbetreuer
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Neukirchen fördert die besonderen Verdienste der ehrenamtlichen Jugendbetreuerinnen und Betreuer der örtlichen Vereine und Verbände.
Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass lediglich eine Förderung in Frage kommt, wenn die entsprechende/n Person/en ihrer ehrenamtlichen Arbeit unentgeltlich nachkommen.