Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

  • Leistungsbeschreibung

    Anmeldung einer Verbrennung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle. Pflanzliche Abfälle sind die, die auf den landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen pflanzliche Abfälle. Sofern sie nicht durch verrotten, Einbringen in den Boden oder durch kompostieren entsorgt werden können. Die Abfälle können außerhalb Abfälle der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden. Verboten ist es das Feuer mit Mineralölen oder mineralölhaltigen Produkte zu entfachen.

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