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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
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Freiwillige Feuerwehr – Mitglied werden
Leistungsbeschreibung
Jede Kommune in Hessen hat eine Feuerwehr. Die meist ehrenamtlichen Mitglieder der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen.
Sie interessieren sich für den Einsatzdienst? Hierzu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.
Tipp: Weitere Informationen zum Thema "Feuerwehr" finden Sie auf den Seiten des Hessischen Innenministeriums und des Landesfeuerwehrverbandes Hessen.
- Feuerwehr
(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
- Landesfeuerwehrverband Hessen
- Feuerwehr
Verfahrensablauf
Wenn Sie in einer Freiwilligen Feuerwehr mitmachen wollen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf. Die Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde, auf deren Internetseiten oder Nachrichtenblättern oder auf der Internetseite Ihrer Feuerwehr.
Voraussetzungen
Um in der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen zu werden, müssen Sie mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten).
Weiteres erfahren Sie bei der Freiwilligen Feuerwehr Ihres Ortes.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es besteht ein umfassender Versicherungsschutz für die Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Gemeindefeuerwehr.
Freiwillige Feuerwehren und Jugendfeuerwehren gibt es übrigens auch in allen Städten mit Berufsfeuerwehr