Angriff durch Tiere

  • Leistungsbeschreibung

    Ist es zu einem Hundebeißvorfall oder einem Angriff durch andere Tiere gekommen, hat ein Tier einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (z. B. Straßenverkehr), so sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder der Polizei erstattet werden.


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