Gewerberegisterauszug

  • Leistungsbeschreibung

    Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Gewerberegister zu beantragen. Das Gewerberegister, ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe, wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Bei der Auskunft aus dem Gewerberegister wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Auskunft  unterschieden. Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die drei Grunddaten     

    • Name/Firma, 
    • Anschrift und
    • Tätigkeit

     der gewerbetreibenden Person. An nichtöffentliche Stellen (z. B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten     wie, private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn- und ggf.. Ende unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass die auskunftsbegehrende Person ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 7 Gewerbeordnung). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag der auskunftsbegehrenden Person (Angaben, warum erweiterte Daten – z. B. Wohnanschrift – benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z. B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben, wie etwa das Handelsregister. Die Auskünfte aus der Gewerbedatei entsprechen den Daten, die bis zum Tage der Auskunftserteilung angezeigt wurden.


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