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- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
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Richtlinie über die Förderung von ehrenamtlichen Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuern im Bereich der Stadt Neukirchen
Sehr geehrte Vereinsvorstände
in Anerkennung der besonderen Verdienste der ehrenamtlichen Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer der örtlichen Vereine und Verbände hat die Stadtverordnetenversammlung oben genannte Richtlinie beschlossen.
Somit ist auch für das Jahr 2023 eine Förderung in Form von Wertgutscheinen des Vereins „Pro Neukirchen e. V.“ vorgesehen, um sich für den herausragenden Einsatz für die Kinder und Jugendlichen unserer Stadt zu bedanken.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass lediglich eine Förderung in Frage kommt, wenn die entsprechende/n Person/en ihrer ehrenamtlichen Arbeit unentgeltlich nachkommen.
Für unsere weitere Planung und Erarbeitung sind wir nun auf Ihre Hilfe angewiesen und bitten Sie um Mitteilung der entsprechenden Betreuerinnen- bzw. betreuer.
Hierzu senden Sie Ihre Angaben bitte
bis zum 31.03.2024 unter
an die Stadtverwaltung Neukirchen.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Knauff
Bürgermeister