Bürgerinformation zur ordnungsgemäßen Nutzung von Altkleidercontainern und Glascontainern

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aus gegebenem Anlass bitten wir zu beachten, dass das Abstellen von Müll, Kisten, Säcken oder anderen Gegenständen neben Altkleider- oder Altglascontainern nicht gestattet ist. Altkleidercontainer dienen ausschließlich der Sammlung verwertbarer Textilien und Schuhe. Altglascontainer dienen ausschließlich zur Sammlung leerer Glasflaschen und -behälter.

👉 Jegliche Ablagerung daneben gilt als illegale Müllentsorgung!

Diese Art der Müllablagerung:

  • verunreinigt das Ortsbild,
  • erschwert die Entsorgung,
  • führt zu Kosten für die Allgemeinheit,
  • und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar.

Die Stadt ist verpflichtet, gegen solche Verstöße vorzugehen. Je nach Schwere kann ein entsprechendes Bußgeld verhängt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Knauff
Bürgermeister