Hinweis zur Beseitigung von Pferdemist auf öffentlichen Straßen

Wir weisen darauf hin, dass Pferdemist auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen unverzüglich von der verantwortlichen Person zu entfernen ist.
Verunreinigungen stellen eine Gefährdung für den Verkehr dar und beeinträchtigen die öffentliche Sauberkeit.

Verursacher sind verpflichtet, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wir bitten alle Reiterinnen und Reiter um Rücksichtnahme und danken für Ihre Unterstützung.

Der Magistrat