- Rathaus & Politik
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- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allge-meinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Neukirchen am 15. März 2026
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
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Einbahnstraßenregelung im Bereich Christeroder Weg und Zählweg am 19.09.2025
Am 19.09.2025 findet im Steinwaldstadion der Stadt Neukirchen das Fußballspiel zwischen dem SC Neukirchen und der Traditionsmannschaft Eintracht Frankfurt statt. Für die Zeit von 08:00 Uhr bis Beendigung der Veranstaltung, längstens jedoch bis 22:00 Uhr, werden folgende Maßnahmen gemäß § 45 StVO verkehrsbehördlich angeordnet:
Einbahnstraßenregelung in den Straßen „Christeroder Weg“ und „Zählweg“ ab der Kreuzung „Christeroder Weg“ / Zufahrt zum Steinwaldstadion bis Einmündung in den „Zählweg“, Höhe Hausnummern 20 und 21, Christerode.
Einrichtung eines absoluten Halteverbotes in der Straße „Christeroder Weg“ von der Einmündung „Prof.-Schröder-Weg“ bis zur Einmündung der Zufahrt zum Steinwaldstadion.
Die Verkehrslenkung bzw. -führung wird durch die Feuerwehr Neukirchen unterstützt.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Marian Knauff,
Bürgermeister