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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
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Altreifenentsorgung am 11.04.2026 in Neukirchen
Die nächste Altreifenentsorgung findet am
Samstag, den 11. April 2026
in der Zeit von 12:45 bis 13:30 Uhr
auf dem Festplatz Birkenallee
statt.
Die Entsorgung ist kostenpflichtig und erfolgt ausschließlich zu den von der Stadtverwaltung Neukirchen bekannt gegebenen Zeiten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Altreifen zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Müllumschlagstation Schwalmstadt, An der Kanonenbahn 9, abzugeben.
Um Verschmutzungen und illegale Ablagerungen zu vermeiden, bitten wir darum, Altreifen nicht vor Beginn der Annahmezeit am Festplatz abzulegen.
Das Ablagern von Altreifen außerhalb der genannten Zeiten oder an nicht dafür vorgesehenen Orten stellt eine unzulässige Müllablagerung dar und kann entsprechend geahndet werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und um eine ordnungsgemäße Entsorgung.
