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- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
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Altkleidersammlung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die bisher im öffentlichen Raum stehenden Sammelbehälter für Altkleider wurden mittlerweile entfernt. Grund dafür war, dass die bisherigen überwiegend sozialen Sammler, wie das Rote Kreuz, sich von diesem Markt zurückgezogen haben, da die wichtigen Märkte für den Verkauf der gebrauchten und noch tragbaren Textilien in Afrika und Osteuropa weggebrochen sind.
Das hat zur Folge, dass die Kommunen in Zusammenarbeit mit der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) für die Einsammlung und Verwertung von Altkleidern zunächst zuständig ist.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neukirchen besteht nunmehr die Möglichkeit, Altkleider auf dem städtischen Bauhof, Christeroder Weg 16, in die dort vorhandenen Sammelbehälter zu geben.
Es werden dabei jedoch lediglich noch tragbare Altkleider angenommen.
Um dies sicherzustellen, werden bei Abgabe der Altkleider stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Nur so können wir sicherstellen, dass die gut erhaltenen Altkleider wieder genutzt werden können.
Verschmutzte oder verschlissene Altkleider und sonstige Textilien müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.
Wir bitten Sie, uns zu unterstützen und nur tatsächlich noch tragbare Altkleider am städtischen Bauhof abzugeben.
Abgabezeiten:
Dienstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 13:00 bis 16:00 Uhr
