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Schwalm-Eder-Kreis
Aufhebung Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest
Aufstallungspflicht und Veranstaltungsverbote gelten ab sofort nicht mehr
Gute Nachrichten für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Schwalm-Eder-Kreis: Der Kreis hebt mehrere Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest wieder auf. Damit gelten im gesamten Kreisgebiet ab sofort nicht mehr:
- die Aufstallungspflicht für Geflügel,
- das Verbot, Geflügel zu Veranstaltungen zu bringen, sowie
- das Verbot der Durchführung von Geflügelveranstaltungen.
Hintergrund der damaligen Maßnahmen war der Nachweis des Geflügelpest-Virus bei verendeten Wildvögeln im Kreisgebiet. Die Geflügelpest ist eine ansteckende Viruserkrankung, die sowohl Hausgeflügel als auch Wildvögel betreffen kann.
Nach erneuter Bewertung der aktuellen Lage und unter Abwägung der Risiken sieht der Schwalm-Eder-Kreis derzeit keine Notwendigkeit mehr für die bisherigen Einschränkungen.
Die Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de veröffentlicht und kann auch bei der Veterinärverwaltung in Homberg (Efze) eingesehen werden.
