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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
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- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
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Sachbeschädigung durch Graffiti – Zeugen gesucht
Am 04.12.2025 wurden an der historischen Stadtmauer in Neukirchen erhebliche Sachbeschädigungen durch Graffiti dokumentiert.
Darüber hinaus wurde in der Zeit von Samstag, 21. Dezember, auf Sonntag, 22. Dezember 2025, ein weiteres Graffiti an einem öffentlichen Gebäude am Festplatz in der Birkenallee angebracht.
Illegales Graffiti ist eine Straftat, die als Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch geahndet wird. Der oder die Verursacher haften für die Kosten der Beseitigung. Strafbar ist das Anbringen von Farbe, das das Erscheinungsbild einer fremden Sache erheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
Die Stadt Neukirchen bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Personen, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise auf die Verursacher geben können, werden gebeten, sich bei der Stadtverwaltung Neukirchen, Ordnungsamt, Tel. 06694 808-20, zu melden. Jeder Hinweis kann zur Aufklärung der Taten beitragen.
