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Information zur Umstellung auf elektronische Wasserzähler mit Funkauslesung
1. Neue Zählertechnologie erkennt Wasserverluste
Die modernen elektronischen Wasserzähler messen die Trinkwassermenge nicht mehr mit mechanisch drehenden Teilen wie z. B. mittels eines Flügeldrehrades im Wasserstrom. Die neuen Hauswasserzähler messen den Verbrauch über die Fließbewegung im Wasser mit einer sogenannten Ultraschallmessung. Neben dem Zählerstand wird der momentane Durchfluss auf dem Zählerdisplay angezeigt. Kleinstverbräuche ab einem Liter pro Stunde werden nicht nur gezählt, sondern sichtbar auch als Durchfluss angezeigt. Das kann helfen, um kleine Undichtheiten an z. B. Toilettenspülungen, Heizungs-/Sicherheitsventilen etc. zu entdecken. Hierdurch lassen sich Kleinverbräuche im eigenen Gebäude leichter erkennen, bevor größere Folgeschäden entstehen.
Die intelligenten Zähler stellen aber nicht nur mögliche Undichtheiten im Gebäude fest, sondern ermöglichen durch die integrierte akustische Leckageerkennung auch Rohrbrüche in Anschluss- und Zubringerleitungen zu erkennen. Wasser, das durch ein undichtes Rohr fließt, verursacht ein anderes Geräuschmuster als Wasser, das durch ein intaktes Rohr fließt. Mit seinen Ultraschallsensoren erfasst der Wasserzähler diese Geräuschmuster und soweit der niedrigste gemessene Geräuschwert einen bestimmten Pegel überschreitet, besteht ein hohes Risiko für eine Leckage oder einen Rohrbruch in der jeweiligen Installation. Durch die Erkennung dieser, auch kleineren Leckagen, können die Wasserverluste deutlich reduziert werden.
2. Erhöhte Lebensdauer, längere Eichgültigkeit
Alle Trinkwasserzähler haben nach Gesetz eine Eichgültigkeit von sechs Jahren und müssen danach durch neue ausgewechselt werden. Eine Verlängerung der Eichzeit ist nur mit einem von den Eichbehörden vorgegebenen Stichprobenverfahren möglich.
Die modernen Ultraschallwasserzähler haben gegenüber mechanischen Zählern keine beweglichen Teile mehr und ein Batterielebensdauer von ca. 15 bis 20 Jahren. Somit kann durch das Stichprobenverfahren die Eichdauer aller Zähler auf min. 12 Jahre verlängert werden. Die langlebigere Technik ist somit auch ein Beitrag zur Ressourcenschonung.
Die nachfolgende Abbildung erläutert die wesentlichen Werte und Symbole, die auf dem Display des Wasserzählers angezeigt werden.

Wir empfehlen allen Wasserkunden einen regelmäßigen Blick auf den Zähler zu werfen, um z. B. Schleichwassermengen (Durchflussrate) kurzfristig zu entdecken. Somit können Sie Wasserverluste in Ihrer Hauswasserinstallation durch z.B. durchlaufende Spülkästen oder Rohrbrüche frühzeitig erkennen.
3. Funkauslesung
Wann werden die Zähler per Funk ausgelesen?
Die Ultraschallzähler mit Funkauslesung werden in folgenden Fällen ausgelesen:
1. Für die Jahresabrechnung zur Feststellung des Jahresverbrauchs.
2. Bei einem Eigentümerwechsel oder auf Wunsch des Eigentümers
3. Unterjährige Auslesungen erfolgen ausschließlich anlass- und bedarfsbezogen zur
Wasserverlust- und Rohrnetzanalyse.
Wie sieht es mit dem Schutz meiner Daten aus?
In einem elektronischen Wasserzähler mit Funkauslesung dürfen nur Daten gespeichert und verarbeitet werden, die zur Erfüllung der Pflichtaufgabe der Wasserversorgung und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene der gesamten Wasserversorgungseinrichtung erforderlich sind.
Wie erfolgt die Übertragung der Daten?
Die Ultraschallwasserzähler entsprechen allen einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften und Normen für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMV). Die Sendeleistung des Ultraschallwasserzählers ist, verglichen mit den meisten heute in Haushalten zu findenden Geräten, wie z.B. Mobilfunk, Rundfunk und Fernsehen, schnurlose Telefone (DECT), Wireless LAN (WLAN) und Bluetooth, deutlich geringer. Schon ein einminütiges Telefonat mit einem Mobiltelefon übertrifft die Strahlendosis, die der Wasserzähler in der gesamten Eichzeit aussendet. 99,99 % des Tages wird dabei nicht gesendet, da die Übertragung eines Telegramms für das Drive-by-Verfahren nur maximal 16 Millisekunden dauert.
Alle datenschutzrechtlichen Vorgaben werden selbstverständlich weiterhin beachtet und eingehalten. Die Funkauslesung der Daten erfolgt verschlüsselt und kann ausschließlich von den Mitarbeitern der Stadtwerke vorgenommen werden. Der Ultraschallzähler selbst kann keine Daten empfangen und ist damit manipulationssicher.
4. Wie erfolgt die Installation der neuen Ultraschallwasserzähler?
Die Umstellung aller ca. 2900 Wasserzähler auf die neuen Ultraschallwasserzähler mit Funkauslesung wird voraussichtlich ab Mai 2026 beginnen und mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Der Zählerwechsel erfolgt für Sie kostenlos. Mit dem Austausch der derzeit verbauten analogen Wasserzähler wurde die Firma EES Energy-Services GmbH beauftragt. Diese wird Sie ca. 2 Wochen vor Beginn des Wechselzeitraums über den für Sie vorgesehenen Termin informieren. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte mit der Firma EES direkt in Verbindung und vereinbaren einen neuen Termin.
5. Technische Vorgaben für die Wasserzählanlage / Umrüstung nach DIN 1988 (Zählerbügel)
Die Stadtwerke Neukirchen haben beschlossen, die bisherigen mechanischen Wasserzähler durch neue digitale Funkzähler zu ersetzen.
Die Wasserzähler verbleiben auch nach Einbau in Ihre Hausinstallation im Eigentum der Stadtwerke Neukirchen. Diese ist somit auch für den regelmäßigen Austausch der Wasserzähler nach dem Eichgesetz verantwortlich. Der Zähleraustausch selbst ist daher für Sie selbstverständlich kostenlos.
Der Einbauplatz des Wasserzählers gehört jedoch zur Hausinstallation Ihres Gebäudes.
Deshalb trägt der Grundstückseigentümer die Verantwortung dafür, dass seine Wasserzählanlage alle geltenden technischen Vorgaben erfüllt und regelmäßig gewartet / instandgehalten wird.
Aus gegebenem Anlass weisen wir daher noch einmal darauf hin, dass Ihre Hausinstallation (fachgerechter Wasserzählerplatz) bestimmten technischen Voraussetzungen entsprechen sollte.
Der Einbauplatz des Wasserzählers sollte die Vorgaben
-der DVGW Richtlinien
-der DIN EN 1717
-der DIN 1988-100
erfüllen.
Ein technisch einwandfreier Wasserzählerplatz sieht so aus:

Bei Missachtung dieser Vorgaben besteht für Sie das Risiko, dass Ihre Gebäudeversicherung eine Schadensregulierung bei Wasserschäden ablehnt und auch die Hersteller der Wasserzähler übernehmen in diesen Fällen keinerlei Haftung.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Anschlüsse dem DVWG-Standard entsprechen, so können Sie uns kontaktieren oder auch ein Foto Ihrer Zählanlage an stadtwerke@neukirchen.de senden.
Bei weiteren Fragen steht ihnen unser Betriebsleiter Herr Michael Slabon (Telefon: 06694/808-23) oder unser Wassermeister Herr Alexander Bauer (Telefon: 0170-5037885) zur Verfügung.
