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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
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- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
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- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
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Rattensichtungen und vorbeugende Maßnahmen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in letzter Zeit wurden vereinzelt Ratten in öffentlichen Bereichen gesichtet. Um die Ausbreitung einzudämmen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, wurde eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma mit entsprechenden Maßnahmen beauftragt. Die eingesetzten Köderboxen sind sicher verschlossen, sodass weder Kinder noch Haustiere Zugang haben.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, aktiv mitzuwirken, indem keine Essensreste oder Abfälle im öffentlichen Raum zurückgelassen werden. Vorbeugende Maßnahmen, die helfen, Rattenbefall zu vermeiden, sind unter anderem:
- Abfälle stets in verschlossenen Müllbehältern entsorgen
- Speisereste nicht im Freien liegen lassen
- Mülltonnen sauber und geschlossen halten
- Komposthaufen kindersicher und abgedeckt führen
Nur durch die gemeinsame Verantwortung von Verwaltung und Bürgerschaft kann die Situation langfristig unter Kontrolle gehalten werden.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Aufmerksamkeit.
Marian Knauff
Bürgermeister
