Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49

In dem Flurbereinigungsverfahren
                                           Schwalmstadt-Wiera A 49 - UF 1873 -
lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 02.02.2018 (GVBI. I S. 426) - in der derzeit geltenden Fassung - die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zum Termin zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des o. g. Flurbereinigungsverfahrens Schwalmstadt-Wiera A 49 am

                                Montag, dem 17.11.2025 um 18:00 Uhr
im Haus der Gemeinschaftspflege, Burggasse 7 in 34613 Schwalmstadt-Treysa
ein.

Tagesordnung:

  1. Informationen zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens
  2. Erläuterungen der gesetzlichen Grundlage zur Wahl und den Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
  3.  Festsetzung der Zahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG
  4.  Wahl der Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 3 und 5 FlurbG

Die Ladung ist auch über den Link://https://hvbg.hessen.de/UF1873 auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigten. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehenen bevollmächtigten Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist am Wahltermin vorzulegen.

Ein Vollmachtsvordruck ist beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) erhältlich oder kann ebenfalls über den o.g. Link abgerufen werden.
Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrzunehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrzunehmen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Diese Ladung zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird in der Flurbereinigungsgemeinde Willingshausen und der Stadt Schwalmstadt sowie den angrenzenden Gemeinden Jesberg, Neuental, Frielendorf, Schrecksbach, Antrifttal, Gilserberg sowie den Städten Neukirchen, Alsfeld und Neustadt öffentlich bekannt gemacht.

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden oder sind beim Amt für Bodenmanagement, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) zu erhalten.