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- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
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Gewerbe
Gewerbe
Ob Neugründung, Standortwechsel oder Geschäftsaufgabe: Das Gewerbewesen ist ein zentraler Ansprechpartner für Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende in Neukirchen. Auf dieser Seite finden Sie gebündelt die wichtigsten Informationen rund um gewerbliche Anliegen sowie die passenden Online- und Serviceangebote der Stadt.
Über die nachfolgenden Bereiche gelangen Sie direkt zu den jeweiligen Informationen und Anträgen:
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Wenn Sie in Neukirchen ein Gewerbe neu aufnehmen möchten, finden Sie hier alle Hinweise zur Anmeldung, zu erforderlichen Angaben und Unterlagen sowie zum weiteren Ablauf. - Gewerbe-Ummeldung
Eine Ummeldung ist z. B. erforderlich, wenn sich der Betriebssitz innerhalb von Neukirchen ändert oder sich wesentliche Angaben zum Gewerbebetrieb verändern. Hier erhalten Sie die passenden Informationen und den Zugang zur Ummeldung. - Gewerbe-Abmeldung
Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden oder den Betrieb in Neukirchen aufgeben, finden Sie hier die Informationen zur Abmeldung und zum Verfahren. - Unternehmen in der Stadt Neukirchen
Neukirchen ist Wirtschaftsstandort für Handel, Handwerk, Dienstleistungen und produzierende Betriebe. In diesem Bereich finden Sie Informationen zu Unternehmen vor Ort sowie Anlaufstellen und Angebote für die lokale Wirtschaft. - Förderung
Je nach Vorhaben können Förderprogramme von Bund, Land oder weiteren Stellen in Frage kommen – etwa für Investitionen, Digitalisierung, Energieeffizienz oder Unternehmensentwicklung. Hier stellen wir Informationen, Hinweise und weiterführende Links zu Fördermöglichkeiten bereit.
Unser Ziel ist es, Ihnen den Einstieg und die Abwicklung Ihrer Anliegen so einfach wie möglich zu machen. Sollten Sie unsicher sein, welcher Antrag der richtige ist oder welche Unterlagen benötigt werden, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich oder telefonisch als Ansprechpartner zur Verfügung.