Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zum Wasser


Poolbefüllungen

Pools und Schwimmteiche dürfen nicht mehr über ein städtisches Standrohr befüllt bzw. aufgefüllt werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Befüllung bei Bedarf über den privaten Gartenschlauch vornehmen.

Es gibt keine Erstattung bei den Kanalgebühren.