- Rathaus & Politik
- Bürgerservice
- Informationen
- Verwaltung
- Ansprechpartner:innen
- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Brennholz-Bestellungen
- Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt Neukirchen
- Sicherung der Wasserzähler und Unterhaltung der Wasserleitungsabsteller
- X. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
- Ortsgerichte & Schiedsamt
- Stellenausschreibungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Umwelt
Das Hilfetelefon – Beratung und Hilfe für Frauen
365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Betroffenen unter der Nummer 116 016 die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung.