- Rathaus & Politik
- Bürgerservice
- Informationen
- Verwaltung
- Ansprechpartner:innen
- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Spielapparatesteuersatzung
- Bekanntmachung Satzung WP 2026 und Genehmigung Landrat
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
- Ortsgerichte & Schiedsamt
- Stellenausschreibungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Bauen
Waldbrandgefahr!
Ausrufung zur besonderen Vorsicht
Schwalm-Eder-Kreis ruft zu besonderer Vorsicht auf!
Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr appelliert der Erste Kreisbeigeordnete (EKB) des Schwalm-Eder-Kreises, Jürgen Kaufmann, an alle Bürgerinnen und Bürger besonders umsichtig zu handeln und jede vermeidbare Brandgefahr nach Möglichkeit zu vermeiden.
Das Hessische Forstministerium hat für alle Landesteile Hessens die Alarmstufe A ausgerufen. Hintergrund ist die anhaltend trockene Wetterlage. Die wenigen örtlichen Regenschauer der vergangenen Tage haben die Situation nicht nachhaltig verbessert. Da größere Niederschläge derzeit nicht in Sicht sind, bleibt die Waldbrandgefahr auf hohem Niveau.
„Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette, Funkenflug oder offenes Feuer können ausreichen, um einen Wald- oder Flächenbrand auszulösen. Bitte helfen Sie mit, solche Gefahren konsequent zu vermeiden“, so Jürgen Kaufmann.
Freiwillige Feuerwehren der Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis sind aufgrund der aktuellen Lage besonders sensibilisiert. In den vergangenen Tagen mussten die Einsatzkräfte bereits mehrfach zu Bränden und Rauchentwicklungen ausrücken. Glücklicherweise konnte dabei jeweils Schlimmeres verhindert werden.
Besondere Vorsicht gilt deshalb im und am Wald:
- Kein offenes Feuer außerhalb zugelassener Grillplätze, sowie auf Grillplätzen die gesperrt sind.
- Keine Zigaretten oder glimmenden Gegenstände wegwerfen.
- Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abstellen und nicht auf trockenem Gras parken.
- Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungskräfte stets freihalten.
- Wer Rauch oder einen Brand bemerkt, sollte sofort den Notruf 112 wählen.
Die Alarmstufe A ist die erste von zwei Alarmstufen in Hessen. Sie bedeutet, dass eine anhaltend hohe Waldbrandgefahr besteht und Wälder verstärkt überwacht werden. Bei Alarmstufe B herrscht eine sehr hohe Waldbrandgefahr. Dann können zusätzlich Grillplätze, Waldwege oder ganze Waldgebiete vorübergehend gesperrt werden.
Land und Schwalm-Eder-Kreis bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die erlassenen Maßnahmen.
Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und zu den Alarmstufen stellt das Land Hessen bereit unter, Waldbrandgefahr | Hessen Landwirtschaft.
