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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
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- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
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- Bekanntmachung Satzung WP 2026 und Genehmigung Landrat
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Bürgerinformation: Gemeinsam gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist für Menschen ungefährlich, für Haus- und Wildschweine jedoch fast immer tödlich. Seit Juni 2024 treten in Hessen Fälle der Tierseuche auf. Damit sich die ASP nicht weiter ausbreitet, ist die Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger wichtig.
Bitte beachten Sie deshalb folgende Verhaltensregeln:
- Speisereste richtig entsorgen: Fleisch- und Wurstreste gehören ausschließlich in geschlossene Mülleimer. Weggeworfene Speisereste können von Wildschweinen gefressen werden und so zur Verbreitung der Seuche beitragen.
- Hunde anleinen: Führen Sie Hunde im Wald und an Feldrändern an der Leine. Freilaufende Hunde können Wildschweine aufscheuchen. Dadurch flüchten möglicherweise infizierte Tiere in bisher seuchenfreie Gebiete und tragen die Afrikanische Schweinepest weiter.
- Auf den Wegen bleiben: Wer die Wege verlässt, kann Wildschweine ebenfalls aufschrecken und ihre Flucht in andere Gebiete auslösen.
- Schutzzäune in betroffenen Gebieten dienen dazu, eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Mit Ihrem verantwortungsvollen Verhalten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Wild- und Hausschweine sowie der landwirtschaftlichen Betriebe in unserer Region.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Knauff
Bürgermeister
