- Rathaus & Politik
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- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Spielapparatesteuersatzung
- Bekanntmachung Satzung WP 2026 und Genehmigung Landrat
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Dorfentwicklung: Fördermittel für Projekte in den Stadtteilen verfügbar
Die Stadt Neukirchen weist auf ein Förderprogramm im Rahmen der Dorfentwicklung hin und ruft Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen sowie private Initiativen dazu auf, Projektideen einzureichen.
Gefördert werden Vorhaben aus dem Stadtgebiet, die das Dorfleben stärken, die Lebensqualität verbessern oder zur Entwicklung der Ortskerne beitragen. Mögliche Förderbereiche sind unter anderem die Ortsbildpflege und die Gestaltung des Wohnumfelds, Begegnungsstätten und Dorftreffpunkte, Freizeit- und Tourismusangebote, Infrastruktur für Kinder und Jugendliche sowie Maßnahmen zur Nahversorgung und Nahmobilität.
Förderfähig sind beispielsweise Investitionen, Materialien für ehrenamtliche Projekte, Dienstleistungen sowie besondere Veranstaltungen. Voraussetzung ist, dass mit der Umsetzung eines Projekts erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen wird.
Die Stadt Neukirchen möchte gemeinsam mit den Akteuren in den Stadtteilen mögliche Projekte identifizieren und bittet daher alle Interessierten, ihre Ideen einzubringen. Wer bereits konkrete Vorhaben plant oder sich eine Förderung vorstellen kann, wird gebeten, sich mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. Gerne wird geprüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und wie eine Antragstellung erfolgen kann.
Die Einreichungsfrist der Anträge ist der 31.08.2026
Interessierte können sich an Simon Schwalm von der Bauverwaltung wenden:
E-Mail: simon.schwalm@gvv-suedlicherknuell.de
Telefon: 06694 / 808-54
