GVV Südlicher Knüll

Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

Der Gemeindeverwaltungsverband Südlicher Knüll, bestehend aus der Stadt Neukirchen und den Gemeinden Oberaula und Ottrau, bietet zum 01. August 2027

einen Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

an.

Das erwartet dich

Während deiner Ausbildung lernst du die verschiedenen Fachbereiche unserer Verwaltung kennen und erhältst Einblicke in die vielfältigen Aufgaben einer Kommunalverwaltung. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bearbeitung von Anträgen und Verwaltungsverfahren
  • Beratung und Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern
  • Anwendung von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften
  • Mitarbeit im Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Personalamt, Kasse, etc.
  • Erstellung von Bescheiden, Schreiben und Verwaltungsakten

Die praktische Ausbildung in der Verwaltung wird durch den Besuch der Berufsschule sowie der Verwaltungsakademie ergänzt.

Das bringst du mit

  • Mindestens mittlerer Bildungsabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss
  • Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Themen
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Freundliches und serviceorientiertes Auftreten
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
  • Lernbereitschaft, Teamfähigkeit und Engagement

Wir bieten dir

  • Eine vielseitige und qualifizierte Ausbildung im öffentlichen Dienst
  • Eine attraktive Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
  • Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Regelungen
  • Moderne Arbeitsplätze und ein kollegiales Arbeitsumfeld

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und endet mit der Abschlussprüfung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d).

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse usw.) ist bis zum 31.08.2026 zu richten an den

Gemeindeverwaltungsverband Südlicher Knüll

Personalamt • Am Rathaus 10 • 34626 Neukirchen

oder per E-Mail an stadtverwaltung@neukirchen.de

 

Die Bewerbungsunterlagen sind ohne Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen einzureichen. Bewerbungsunterlagen können nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Umschlags zurückgesandt werden. Schwerbehinderte bei gleicher Eignung werden nach Maßgabe des § 81 SGB IX besonders berücksichtigt.

Digitale Bewerbungen bitten wir ausschließlich in einer PDF-Format zu senden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.