Einhaltung des Rauchverbots bei Veranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir weisen aus aktuellem Anlass auf die geltenden Regelungen des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes (HessNRSG) hin.

Nach § 1 HessNRSG ist das Rauchen in umschlossenen Räumen grundsätzlich verboten. Das Rauchverbot gilt ebenfalls für E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Hierunter fallen auch Fest- und Kirmeszelte, sofern diese als umschlossene Räume einzustufen sind.

Veranstalterinnen und Veranstalter werden daher gebeten, bei allen Veranstaltungen die Einhaltung des gesetzlichen Rauchverbots sicherzustellen. Gemäß § 3 HessNRSG ist im Eingangsbereich deutlich sichtbar auf das bestehende Rauchverbot hinzuweisen.

Zur praktischen Umsetzung wird empfohlen, für rauchende Gäste geeignete Raucherbereiche außerhalb der Veranstaltungszelte einzurichten, beispielsweise ausgewiesene Außenbereiche mit Aschenbechern. Dies unterstützt einen geordneten Veranstaltungsablauf und erleichtert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des Rauchverbots sowie der entsprechenden Hinweispflichten liegt nach § 4 HessNRSG bei den jeweiligen Veranstalterinnen und Veranstaltern beziehungsweise Betreiberinnen und Betreibern.

Die Bevölkerung sowie alle Veranstaltungsverantwortlichen werden um Beachtung gebeten. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wird ein wichtiger Beitrag zum Gesundheits- und Jugendschutz geleistet.

Mit freundlichen Grüßen 

Marian Knauff,
Bürgermeister