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- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Spielapparatesteuersatzung
- Bekanntmachung Satzung WP 2026 und Genehmigung Landrat
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GVV Südlicher Knüll
Sachbearbeiter/in Kasse (m/w/d)
Der Gemeindeverwaltungsverband Südlicher Knüll, bestehend aus der Stadt Neukirchen und den Gemeinden Oberaula und Ottrau, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
ein/e Sachbearbeiter/in Kasse (m/w/d)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,50 Wochenstunden.
Die Stelle ist zweckbefristet als Elternzeitvertretung gemäß § 21 BEEG zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis endet mit der Rückkehr der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers aus der Elternzeit, spätestens jedoch zum 31.12.2027.
Aufgabenschwerpunkte:
- Mitarbeit in der Gemeindekasse und Finanzverwaltung
- Bearbeitung der Anlagenbuchhaltung
- Unterstützung bei der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
- Mitwirkung bei der Erstellung und Auswertung von Finanzstatistiken
- Mitarbeit bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
- Unterstützung und Begleitung von Jahresabschlussprüfungen sowie Bearbeitung von Prüfungsfeststellungen
- Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen
- Allgemeine Buchhaltungs- und Verwaltungstätigkeiten
- Mitarbeit bei weiteren Aufgaben im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikation
- Grundkenntnisse im Bereich Buchhaltung, insbesondere in der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
- Kenntnisse im kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind von Vorteil
- Grundkenntnisse im Umsatzsteuerrecht bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen
- Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
- Sorgfältige, strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Wir bieten Ihnen:
- Eine vielseitige, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
- Einstellung bis zur Entgeltgruppe TVöD EG 9a
- Bedarfsorientierte Weiterbildung
- Angenehmes Betriebsklima in einem engagierten Team
- Alle Vorteile des öffentlichen Dienstes (betriebliche Altersvorsorge, Entgeltumwandlung, vermögenswirksame Leistungen, etc.)
- Fahrradleasing
Der Gemeindeverwaltungsverband Südlicher Knüll möchte die Gleichstellung der Frau im Berufsleben verwirklichen und begrüßt daher besonders Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse usw.) ist bis zum 05.07.2026 zu richten an den
Gemeindeverwaltungsverband Südlicher Knüll
Personalamt • Am Rathaus 10 • 34626 Neukirchen
oder per E-Mail an stadtverwaltung@neukirchen.de
Die Bewerbungsunterlagen sind ohne Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen einzureichen. Bewerbungsunterlagen können nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Umschlags zurückgesandt werden.
Digitale Bewerbungen bitten wir ausschließlich im PDF-Format (höchstens 2 Dateien) zu senden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Kosten werden nicht erstattet.
