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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Spielapparatesteuersatzung
- Bekanntmachung Satzung WP 2026 und Genehmigung Landrat
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GVV Südlicher Knüll
Sachbearbeiter/in Ordnungsamt (m/w/d)
Der Gemeindeverwaltungsverband Südlicher Knüll, bestehend aus der Stadt Neukirchen und den Gemeinden Oberaula und Ottrau, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
ein/e Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Ordnungsamt
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,50 Wochenstunden. Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Aufgabenschwerpunkte:
- Bearbeitung von Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Betreuung des Publikumsverkehrs sowie Entgegennahme und Weiterleitung verschiedener Anträge (z. B. Wohngeld, Sozialleistungen)
- Bearbeitung von Gewerbe-, Verkehrs- und Sondernutzungsangelegenheiten (z. B. Plakatierungen, Parkausweise, Feuerwerke)
- Mitwirkung bei Gefahrenabwehrmaßnahmen, u. a. bei illegalen Müllablagerungen, Straßenreinigungspflichten, Fundangelegenheiten sowie im Bereich gefährlicher Hunde
- Organisation und Unterstützung von Veranstaltungen und Projekten (z. B. Seniorenarbeit, Bürgerbus, Volkstrauertag)
- Bearbeitung von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Schiedsamt, Ortsgericht, Schöffenwesen)
- Rechnungsbearbeitung, Kontierung und Erstellung von Abrechnungen im Rahmen der Aufgabengebiete
- Verwaltung interner Abläufe einschließlich Beschaffung und allgemeiner Verwaltungsaufgaben
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikation
- Gute Kenntnisse im Ordnungs-, Verwaltungs- und Kommunalrecht (z. B. HSOG, OWiG, VwVfG) sind von Vorteil
- Selbstständige, strukturierte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Bürgerorientierung, auch in konfliktbelasteten Situationen
- Durchsetzungsvermögen sowie ein sicheres und freundliches Auftreten
- Teamfähigkeit, Organisationsgeschick und Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Teilnahme an Terminen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (z. B. Veranstaltungen)
- Führerschein Klasse B wünschenswert
Wir bieten Ihnen:
- Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielfältigen Aufgabenbereichen
- Einstellung bis zur Entgeltgruppe TVöD EG 8
- Unbefristete Arbeitsstelle
- Bedarfsorientierte Weiterbildung
- Angenehmes Betriebsklima in einem engagierten Team
- Alle Vorteile des öffentlichen Dienstes (betriebliche Altersvorsorge, Entgeltumwandlung, vermögenswirksame Leistungen, etc.)
- Fahrradleasing
Der Gemeindeverwaltungsverband Südlicher Knüll möchte die Gleichstellung der Frau im Berufsleben verwirklichen und begrüßt daher besonders Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse usw.) ist bis zum 05.07.2026 zu richten an den
Gemeindeverwaltungsverband Südlicher Knüll
Personalamt • Am Rathaus 10 • 34626 Neukirchen
oder per E-Mail an stadtverwaltung@neukirchen.de
Die Bewerbungsunterlagen sind ohne Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen einzureichen. Bewerbungsunterlagen können nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Umschlags zurückgesandt werden.
Digitale Bewerbungen bitten wir ausschließlich im PDF-Format (höchstens 2 Dateien) zu senden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Kosten werden nicht erstattet.
