- Rathaus & Politik
- Bürgerservice
- Informationen
- Verwaltung
- Ansprechpartner:innen
- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Spielapparatesteuersatzung
- Bekanntmachung Satzung WP 2026 und Genehmigung Landrat
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
- Ortsgerichte & Schiedsamt
- Stellenausschreibungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Bauen
Neukirchen darf künftig offiziell den Namenszusatz „Kurort“ führen
Die Stadt Neukirchen darf künftig offiziell den Namenszusatz „Kurort“ führen. Die entsprechende Urkunde wurde am 15. Juni 2026 im Rahmen einer Feierstunde in Bad Homburg durch den Hessischen Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Prof. Dr. Roman Poseck, überreicht. Katharina Dunkel vom Stadtmarketing hat die Urkunde stellvertretend für Bürgermeister Marian Knauff entgegengenommen.
Zu der Veranstaltung hatte der Hessische Heilbäderverband eingeladen. Insgesamt wurden 16 hessische Kommunen ausgezeichnet. Neben den Zusatzbezeichnungen „Heilbad“ und „Kurstadt“ wurde der Titel „Kurort“ an vier Kommunen verliehen – darunter auch Neukirchen. Die Auszeichnungen würdigen die besondere Bedeutung der Städte und Gemeinden für Gesundheit, Erholung und Tourismus.
Die Stadt blickt auf eine lange Tradition im Kur- und Gesundheitswesen zurück. Bereits seit 1965 ist Neukirchen als Luftkurort anerkannt, seit 1975 trägt die Stadt zudem das Prädikat Kneippkurort. Mit dem nun verliehenen Namenszusatz „Kurort“ wird diese Entwicklung auch offiziell sichtbar.
In seiner Ansprache betonte Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck die Bedeutung der staatlich anerkannten Heilbäder, Kurstädte und Kurorte für Hessen. Die Prädikate stünden für hohe Qualität, Gesundheitsförderung und Lebensqualität. Gleichzeitig stärkten sie die Wahrnehmung der Kommunen nach außen und förderten Identifikation, Stolz und Heimatverbundenheit vor Ort.
Auch der Hessische Heilbäderverband hob die Bedeutung der Auszeichnungen hervor. Die Prädikate seien Ausdruck eines besonderen Qualitätsanspruchs und leisteten einen wichtigen Beitrag für den Gesundheitstourismus sowie die regionale Entwicklung.
Bürgermeister Marian Knauff zeigte sich erfreut über die Verleihung: „Die offizielle Anerkennung als Kurort ist eine besondere Auszeichnung für Neukirchen. Sie würdigt die Entwicklung unserer Stadt als Gesundheits- und Erholungsstandort und stärkt zugleich unsere Position als attraktiver Wohn-, Lebens- und Urlaubsort.“
Die Verleihung des Namenszusatzes „Kurort“ ist für Neukirchen Anerkennung und Ansporn zugleich. Sie würdigt die bisherigen Leistungen und eröffnet zugleich neue Möglichkeiten, das Profil der Stadt als Gesundheits- und Erholungsstandort weiter zu schärfen und über die Region hinaus bekannt zu machen.
