- Rathaus & Politik
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- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Spielapparatesteuersatzung
- Bekanntmachung Satzung WP 2026 und Genehmigung Landrat
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
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Öffentliche Bekanntmachung: Seniorennachmittag 2026 findet im Rahmen der Kirmes Seigertshausen statt
Aufgrund der Absage der Babiller Pfingstkirmes 2026 konnte der Seniorennachmittag in diesem Jahr nicht wie gewohnt im Rahmen der Kirmes in Neukirchen stattfinden.
Der Seniorennachmittag wird daher in diesem Jahr im Rahmen der Kirmes Seigertshausen durchgeführt und findet am Freitag, den 04.09.2026, in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr statt.
Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 70 Jahren aus Neukirchen sowie den Stadtteilen.
Das Programm für den Nachmittag befindet sich derzeit noch in der Planung. Weitere Informationen werden in den kommenden Wochen bekannt gegeben.
Die Stadt Neukirchen freut sich auf einen schönen gemeinsamen Nachmittag in geselliger Runde.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Knauff,
Bürgermeister
