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- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Spielapparatesteuersatzung
- Bekanntmachung Satzung WP 2026 und Genehmigung Landrat
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Warnung vor Eichenprozessionsspinnern
Die Stadtverwaltung informiert über das derzeitige Auftreten des Eichenprozessionsspinners in der Gemarkung Neukirchen. Da sie wärmeliebend sind, halten sie sich bevorzugt an sonnigen, freistehenden Eichen auf.
Zum Schutz der Bevölkerung wurden betroffene Befallsstellen abgesperrt und mit entsprechenden Warnhinweisen versehen. Im Bereich der Eichwaldhütte sowie an der Steinwaldschule wurden durch eine Fachfirma bereits Nester entfernt.
Die Brennhaare der Raupen können gesundheitliche Beschwerden verursachen. Dazu zählen insbesondere Hautausschläge, starker Juckreiz, Augenreizungen sowie Atemwegsbeschwerden. Die feinen Haare können zudem durch den Wind verbreitet werden.
Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Raupen und Nester nicht berühren
- Kinder auf die Gefahren aufmerksam machen
- Gekennzeichnete Bereiche möglichst meiden
- Hunde anleinen und von befallenen Bereichen fernhalten
Sollten weitere Befallsstellen festgestellt werden, bitten wir um Mitteilung an das Ordnungsamt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Kontakt:
E-Mail: ordnungsamt@neukirchen.de
Telefon: 06694 808-20, -22
