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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
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- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
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- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
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Urlaub im Ausland
In wenigen Wochen beginnen wieder die Schulferien und damit die große Reisewelle in das benachbarte Ausland. Aus gegebener Veranlassung rät das Passamt dringend allen Einwohnern, ihre Ausweisdokumente umgehend auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Abgelaufene Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe können nicht verlängert werden. Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, d. h. auch für Kinder werden je nach Bedarf Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt.
Die Ausstellung von neuen Ausweisdokumenten erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und dauert zurzeit ca. 2 bis 6 Wochen. Diese Bearbeitungszeit kann sich aber während der Hauptreisezeit noch verlängern.
Für all diejenigen, die kurzfristig verreisen wollen, gibt es die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis (wird sofort ausgestellt) oder Expressreisepass (Lieferung innerhalb 3 Werktage) zu beantragen, der jedoch für die Antragsteller mit nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten verbunden ist. Auch werden vorläufige Dokumente nicht von jedem Land anerkannt.
Zur Beantragung der Ausweise/Pässe werden folgende Unterlagen benötigt:
Personalausweis:
1 digitales Lichtbild (angefertigt von einem zertifizierten Fotografen oder in unserer Selbstbedienungs-Fotostation)
Kosten: Alter bis 24 Jahre = 27,60 Euro (Gültigkeit 6 Jahre)
Alter ab 24 Jahre = 46,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)
Lichtbild durch Fotostation = 6,00 Euro
Persönliche Beantragung mit Unterschriftsleistung und Aufnahme von Fingerabdrücken.
Der alte Personalausweis/Reisepass ist vorzulegen.
Reisepass:
1 digitales Lichtbild (angefertigt von einem zertifizierten Fotografen oder in unserer Selbstbedienungs-Fotostation)
Kosten: Alter bis 24 Jahre = 37,50 Euro (Gültigkeit 6 Jahre)
Alter ab 24 Jahre = 70,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)
Lichtbild durch Fotostation = 6,00 Euro
Persönliche Beantragung mit Unterschriftsleistung und Aufnahme von Fingerabdrücken.
Der alte Reisepass/Personalausweis ist vorzulegen.
Es wird nochmals ausdrücklich darum gebeten, die Ausweisdokumente zu überprüfen und notwendige neue Dokumente beim Passamt während der allgemeinen Sprechzeiten rechtzeitig zu beantragen. Für nähere Auskünfte steht Ihnen das Passamt unter passamt@neukirchen.de oder telefonisch 06694/80-10 gerne zur Verfügung.
gez. Knauff
Bürgermeister
