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- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
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- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
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Informationsabend - Fördermöglichkeiten in der Dorfentwicklung
Die Stadt Neukirchen lädt gemeinsam mit der Bewilligungsstelle der Dorf- und Regionalentwicklung des Schwalm-Eder-Kreises interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Förderschwerpunkt Neukirchen zu einem Informationsabend zum Thema „Fördermöglichkeiten in der Dorfentwicklung“ ein.
- Sie planen eine Umnutzung, Sanierung, Erweiterung oder einen Neubau eines regionaltypischen Gebäudes im Ortskern
- Das Gebäude liegt im Fördergebiet oder es handelt sich dabei um ein Kulturdenkmal im Stadt-/Gemeindegebiet. Eine Übersicht der ausgewiesenen Fördergebiete in Neukirchen finden Sie hier: https://dorfentwicklung.neukirchen.de/wp-content/uploads/2023/12/2023-09-12_IKEK_Neukirchen_Foerdergebiete.pdf
- Sie haben Interesse, sich umfassende und energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude fördern zu lassen
Dann kommen Sie gerne am 16. November 2026 um 19:00 Uhr in den Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses (Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen).
Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung erfahren Sie Wissenswertes über die regionaltypische Baukultur, die bestehenden Fördermöglichkeiten und die Voraussetzungen für die Beantragung einer Förderung in der Dorfentwicklung.
Die Stadt Neukirchen und die Bewilligungsstelle der Dorf- und Regionalentwicklung des Schwalm-Eder-Kreises freuen sich auf Ihre unverbindliche Teilnahme.
