- Rathaus & Politik
- Bürgerservice
- Informationen
- Verwaltung
- Ansprechpartner:innen
- Satzungen u. Verordnungen
- Amtliche Bekanntmachung
- VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes in der Gemarkung Neukirchen
- 1. Nachtrag zur Erschließungsbeitragssatzung vom 20.10.2017
- Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten
- Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen
- Sammel- und Zwischenlagerplatz beim Steinwaldstadion
- Bekanntmachung am 12.06.2024 Ergänzungssatzung Christerode
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- VIII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 5 "Auf den Kirchwiesen", Stadtteil Hauptschwenda-1
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilplan Neukirchen im Gewann Schönbergsgrund und aufstellung des Bebauugsplanes Nr. 45 "Sondergebiet -Freiflächenphotovoltaik-Neukirchen
- Bekanntmachung Bauleitplanung: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich „Schöne Aussicht“ (Gewann „Pfefferbach“), und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“, Neukirchen“-1
- Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 8 der 9. BlmSchV
- Öffentliche Bekanntmachung zum Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A 49
- Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen
- Bekanntmachung Wasserversorgungssatzung
- Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB zum Bebauungsplan "Auf den Kirchwiesen" in Hauptschwenda
- Spielapparatesteuersatzung
- Bekanntmachung Satzung WP 2026 und Genehmigung Landrat
- Haushalts- & Wirtschaftsplan
- Ortsgerichte & Schiedsamt
- Stellenausschreibungen
- Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Bauen
Stadt Neukirchen würdigt ehrenamtliches Engagement für Kinder und Jugendliche
Sie investieren ihre Freizeit, begleiten Trainings und Wettkämpfe, organisieren Ausflüge und Veranstaltungen, haben ein offenes Ohr für junge Menschen und übernehmen Verantwortung: Die ehrenamtlichen Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer der Neukirchener Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für eine lebendige Vereins- und Jugendarbeit in der Stadt. Am 10. September 2026 wurden sie für ihr Engagement ausgezeichnet.
Die traditionelle Ehrung fand in diesem Jahr erstmals im Schützenhaus Neukirchen statt. Bürgermeister Knauff dankte den Ehrenamtlichen im Namen der Stadt, des Magistrats sowie der jeweiligen Ortsbeiräte für ihren Einsatz.
Gerade weil ein großer Teil dieser Arbeit selbstverständlich und oftmals im Hintergrund geleistet werde, sei es der Stadt wichtig, das Engagement einmal ganz bewusst in den Mittelpunkt zu stellen. „Ohne Menschen wie Sie wäre eine lebendige Vereinslandschaft nicht möglich“, machte Knauff deutlich. Die Vereine seien für Kinder und Jugendliche wichtige Orte der Begegnung, an denen Freundschaften entstehen, Zusammenhalt erlebt und erste Erfahrungen mit Verantwortung gesammelt würden. Die Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer seien dabei wichtige Vorbilder und vermittelten Werte wie Fairness, Respekt, Verlässlichkeit und Teamgeist.
Als Zeichen der Anerkennung erhielten die Geehrten jeweils einen Wertgutschein in Höhe von 50 Euro. Grundlage dafür ist eine von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Richtlinie zur Förderung ehrenamtlicher Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer. Die Gutscheine werden über den Verein Pro Neukirchen e. V. ausgegeben.
„Natürlich kann ein Gutschein die vielen Stunden ehrenamtlicher Arbeit nicht aufwiegen. Er soll aber zeigen: Wir sehen Ihr Engagement, wir wissen es zu schätzen und wir sagen Ihnen dafür ganz herzlich Danke“, sagte der Bürgermeister.
Ausgezeichnet wurden Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer aus zehn Neukirchener Vereinen: dem Feuerwehrverein Nausis, dem Feuerwehrverein Riebelsdorf, dem LTV Neukirchen, dem SC Neukirchen, dem SC Rot Weiß Riebelsdorf, dem Schützenverein Neukirchen, der Schwälmer Trachtengruppe Seigertshausen, dem Steno- und Maschinenschreibverein Neukirchen, dem SV Seigertshausen sowie dem TTC Neukirchen-Riebelsdorf.
Der neue Veranstaltungsort bot zugleich Gelegenheit, die Arbeit des Schützenvereins näher kennenzulernen. Nach der Ehrung standen Führungen durch das Schützenhaus und den Schießstand sowie der gemeinsame Austausch der Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter auf dem Programm.
Mit einem geselligen Beisammensein bei Imbiss und Getränken klang der Abend aus. Die Veranstaltung machte einmal mehr deutlich, welchen wichtigen Beitrag das Ehrenamt für eine lebendige und vielfältige Vereinslandschaft und insbesondere für die Kinder und Jugendlichen in Neukirchen leistet.
