Wasserentnahme aus Eder und Fulda untersagt

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der weiter gesunkenen Wasserführung weitet der Schwalm-Eder-Kreis das bestehende Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern aus. Ab sofort ist auch die Entnahme von Wasser aus der Eder sowie aus der Fulda unterhalb der Einmündung der Eder im Schwalm-Eder-Kreis bis auf Weiteres untersagt. Ausgenommen ist ausschließlich das Schöpfen von Wasser mit kleinen Handgefäßen, etwa einer Trinkflasche oder einem Becher, und nur zur persönlichen Erfrischung.

Grund für die Ausweitung sind die stark reduzierten Abgabemengen aus der Edertalsperre. Dadurch ist der Abfluss der Eder inzwischen unter die Niedrigwasserschwelle gefallen.

„Die Wasserführung unserer Gewässer ist derzeit sehr niedrig. Mit der Ausweitung des Verbots wollen wir die vorhandenen Wasserressourcen schützen und eine weitere Verschlechterung der Gewässerzustände verhindern“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.

Das Entnahmeverbot dient insbesondere dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Sicherstellung der notwendigen Mindestwasserführung. Die Einhaltung wird durch die untere Wasserbehörde überwacht. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de abrufbar.